bAV – Bundestag beschließt Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG)

Am 01.06.2017 hat der Bundestag das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet.

Die noch fehlende Zustimmung des Bundesrates, der vor Beginn der Sommerpause am 7. Juli noch einmal tagt, dürfte reine Formsache sein.

  • Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) stärken und insbesondere Anreize für Geringverdiener schaffen (bis 2.200 Euro im Monat)

  • Zudem werden die Rahmenbedingungen bei Riester verbessert, indem der Grundfreibetrag auf 175€ von 154€ steigt

  • Ein zentrales Signal ist, dass sich private Altersvorsorge auf jeden Fall lohnen soll, deshalb werden bei der Grundsicherung Freibeträge bis zu 202 Euro eingeräumt

  • Interessant wird die Entwicklung der Tarifpartnermodelle sein und ob diese auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen geöffnet werden. Insbesondere der Verzicht auf Garantien, der Arbeitgeber haftet nur für die Abführung der Beiträge, wird von verschiedenen Stellen kritisiert. So kann bei diesem Modelle in der Auszahlungsphase der Betriebsrenten nicht ausgeschlossen werden, dass gekürzt werden muss, wenn der Kapitalmarkt sich nicht so wie erwartet entwickelt.

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