Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro.
Rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor werden maßgeblich von dieser Neuregelung profitieren. Ihre Löhne werden durch die Einführung eines Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 steigen. Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Somit schützt der Mindestlohn Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen und verringert so die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Mindestlohn-Hotline
Zusätzlich zu den Informationen auf der Website http://www.der-mindestlohn-gilt.de haben Sie die Möglichkeit, weitere Informationen zum Mindestlohn über eine eigens eingerichtete Telefon-Hotline zu erhalten. Die Hotline richtet sich gleichermaßen an Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer +493060280028 erreichbar.
Durch unsere langjährige Erfahrung und einem Netzwerk von Spezialisten sind Sie bei uns in guten Händen!
Sprechen Sie mit uns und wir zeigen Ihnen die richtige Lösung.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales