Tschüss Soli – Altersvorsorge zum Nulltarif!

Ab 2021 fällt der Solidaritätszuschlag weg, so wie es die Politik versprochen hat. Die meisten Steuerzahler bekommen dann mehr Geld.

Es ist höchst ungewöhnlich, dass der deutsche Staat eine Steuer oder Abgabe wieder abschafft, deshalb nutzen Sie das Mehr an Geld sinnvoll.

  • Gehören Sie zu den Personen, die vom Soli-Wegfall profitieren?
  • Was können Sie tun?

Gerne beraten wir Sie individuell. Erste Informationen finden Sie auf dem folgenden Rechner – einfach hier klicken!

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bAV -Freibetrag bei Krankenkassenbeiträgen

Die Bundesregierung stärkt die betriebliche Altersvorsorge!

Ab 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Zu zahlen sind der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag.

„Rund vier Millionen Betriebsrentner werden von der Entlastung profitieren. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation“, lässt sich Spahn auf der Webseite seines Ministeriums zitieren.

Wir haben langjährige Erfahrung – nutzen Sie diesen Vorteil!

Sprechen Sie mit uns und wir zeigen Ihnen die richtige Lösung!

 

Welchen Einfluss hat unsere Lebensweise auf unsere Lebenserwartung?

Es gibt eine neue App auf der Webseite www.wie-alt-werde-ich.de die errechnet anhand von 16 wissenschaftlich belegten Lebenszeit-Faktoren das erwartete Lebensalter auf Jahr und Monat genau.

Die App ist einzigartig, denn sie berechnet wirklich individuell und liefert keine Standardantworten.

Grundlage für die App bilden über 40 unabhängige, internationale Studien.

Wer das Tool benutzt kann erkennen an welchen Stellschrauben er drehen muss, damit die Lebenserwartung sich verändert.

Ein Beispiel:

Eine Person ist 30 Jahre alt und lebt in Deutschland. Als Single hat er eine statistische Lebenserwartung von 82,3 Jahren. Eine feste Partnerschaft mit Kindern würde sie dagegen um rund drei Jahre auf 85 erhöhen. Zigaretten- und Alkoholkonsum lassen wie erwartet die Jahre purzeln. Zwei Gläser Alkohol pro Tag zum Beispiel bringen Peter um 5,4 Jahre seines Lebens. Aber auch durchschnittliche Schlafdauer, Stressempfinden und äußere Faktoren wie die Luftqualität beeinflussen seine Lebensdauer: Zum jetzigen Zeitpunkt ergibt sich für Peter ein erwartetes Lebensalter von 88 Jahren. Indem er an den richtigen Stellen an den Faktoren dreht, könnte er seine Lebenszeit sogar noch um 9,7 Jahre verlängern.

Die App lädt ein, sich mit der eigenen Lebenserwartung eingehend zu beschäftigen“.

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Technischer Umzug


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir ziehen mit der Technik um. Sie erreichen unsere Webseite ab 03.01.2019 wieder wie gewohnt.

Ab 01.01.2019 haben wir neue Telefonnummern und eine neue Faxnummer.

Info: +49 89 9982094-00

Fax: +49 89 9982094-01

Yvonne Herzog-Nawarra: +49 89 9982094-09

Lars Herzog: +49 89 9982094-10

Konstanze Erdmann: +49 89 9982094-14

Christine Brekerbaum: +49 89 9982094-15

Ulrike Nauerth: +49 89 9982094-19

Holger Erdmann: +49 89 9982094-20

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Aktiv Finance

Studie: Nur Rente sichert lebenslanges Einkommen – Deutsche unterschätzen Lebenserwartung

Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, ob eine einmaligen Kapitalzahlung besser ist, als eine lebenslange Rente.

Wissenschaftler plädieren für eine Rentenauszahlung des angesparten Altersvorsorge-Vermögens.

Mehr interessante Details können Sie auf der Seite des GDV zu diesem Thema lesen.

Bitte klicken Sie einfach auf das Bild.


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bAV: Die Zeit drängt – Handlungsbedarf bei der Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis

Das Gesundheitsministerium war nicht bereit die Beitragslast auf Betriebsrenten im Alter zu mildern. Um die Attraktivität der bAV wieder herzustellen kam dann in letzter Minute ein „Zuschlag“ in der Anwartschaftsphase. Dieser Zuschlag greift ab dem 01.01.2019, spätestens 2022.

Der „Zuschlag“ ist eine gesetzlich verpflichtende 15%-ige Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis und greift, „soweit“ der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Er kann auch weniger weitergeben, wenn es nachweislich so ist.

Doch wie erfahren Arbeitgeber von dieser neuen Verpflichtung und wie kann das schlank umgesetzt werden?

Es steht im neuen §1a Abs. 1a BetrAVG und die Regelung für Altfälle im §26a BetrAVG.

Die Formulierung erlaubt es „spitz“ abzurechnen – also centgenau, das betrifft Mitarbeitergruppen die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken- oder der Rentenversicherung

Anmerkung:

Viel Spaß, denn das Lohnabrechnungsprogramm muss die Differenzierung können und die Unterschiede müssen kommuniziert werden, warum die einen 15%, die andere etwas weniger und wieder andere überhaupt nichts bekommen. Insbesondere da es sich i.d.R. um die Leistungsträger im Unternehmen handelt.

Unser Praxistipp:

Eine Unterscheidung ist nicht zu empfehlen. Eine probate und einfache Lösung in der Praxis ist pauschal allen Arbeitnehmern 15% Arbeitgeberzuschuss zu geben. Die Zusatzkosten sind gering und die Mehrkosten tragen sich weitgehend durch die einfache Verwaltung.

Ihre Vorteile:

  • Die gesetzliche Vorgabe wird erfüllt
  • Risiken durch nicht rechtzeitige Anpassungen der Zuschüsse bei „spitzer“ Abrechnung der Zuschüsse werden vermieden (Verjährungsfrist, Verzugszinsen, Anpassung der Police durch die Versicherung u.v.m.)
  • deutliche Minderung des Gesamtaufwands für die Lohnbuchhaltung  (keine Überprüfung, Umstellung, Nachberechnung und Abgrenzung nötig)
  • keine Diskussionspotenziale in der Belegschaft aufgrund unterschiedlicher Zuschusshöhe
  • einheitliche, vereinfachte Kommunikation an die Belegschaft und geringerer Pflege- und Anpassungsaufwand der Informationsunterlagen

Arbeitsrechtliches:

Fehler in der Lohnabrechnung zu korrigieren ist aufwendig und es wird nicht Geld geschuldet, sondern Versorgungsleistung. Hier greift die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach §1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Diese verjährt erst nach 30 Jahren nach Eintritt des Versorgungsfalles. Kluge Arbeitgeber handeln jetzt und vereinbaren eine pauschale Weitergabe. Bei der Weitergabe muss immer eine vertragliche Unverfallbarkeit vereinbart werden.

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bAV – Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Neue Chancen und Herausforderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 01.01.2018!

Mit Wirkung zum 01.01.2018 ist das neue Gesetz in Kraft getreten. Durch neue Fördermaßnahmen wird die betriebliche Altersvorsorge attraktiver, insbesondere für Mitarbeiter in kleinen Betrieben und im Mittelstand.

Ziel: Steigerung des Verbreitungsgrades durch Einführung eines Arbeitgeberzuschusses!

Wichtig zu wissen: Jeder Arbeitgeber muss sich zwingend mit der bAV neu beschäftigen. Bestehende Versorgungssysteme müssen geprüft und an die neuen Regeln angepasst werden. Arbeitgeber, die noch keine Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung haben, sollten sich spätestens jetzt fachkundig beraten lassen.

In einem persönlichen Gespräch oder einem Telefonat möchte ich Ihnen einen Überblick über die neuen Regeln verschaffen, welchen Handlungsbedarf Sie haben und wie das Gesetz als Instrument zur Mitarbeiterbindung- und Gewinnung von Ihnen genutzt werden kann.


Was sind die Kernpunkte des BRSG: 

  • Der zwingende Arbeitgeberzuschuss
  • Der betriebliche Riester – was macht ihn attraktiver als die „bAV“?
  • Förderbeitrag für Geringverdiener – neue Steueranreize für Arbeitgeber
  • Lang erwartet – neuer Freibetrag bei der Grundsicherung
  • Opting Out – Modelle
  • Verbesserungen bei der Beendigung von Dienstverhältnissen
  • Nachzahlungsmöglichkeit für Jahre ohne Entgeltbezug (Nachdotierung)
  • Sozialpartnermodell – wer es nutzen kann und was ein Garantieverbot bedeutet

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bAV – Bundesrat verabschiedet „Betriebsrenten-Stärkungsgesetz“

Am 7.7.2017 hat der Bundesrat die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebs-Richtlinie und das Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (BRSG) unbeanstandet verabschiedet.

Das BRSG soll die betriebliche Altersvorsorge beleben und so neuen Schwung bringen.

Über die Details werden wir Sie in den kommenden Wochen informieren.

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bAV – Bundestag beschließt Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG)

Am 01.06.2017 hat der Bundestag das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet.

Die noch fehlende Zustimmung des Bundesrates, der vor Beginn der Sommerpause am 7. Juli noch einmal tagt, dürfte reine Formsache sein.

  • Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) stärken und insbesondere Anreize für Geringverdiener schaffen (bis 2.200 Euro im Monat)

  • Zudem werden die Rahmenbedingungen bei Riester verbessert, indem der Grundfreibetrag auf 175€ von 154€ steigt

  • Ein zentrales Signal ist, dass sich private Altersvorsorge auf jeden Fall lohnen soll, deshalb werden bei der Grundsicherung Freibeträge bis zu 202 Euro eingeräumt

  • Interessant wird die Entwicklung der Tarifpartnermodelle sein und ob diese auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen geöffnet werden. Insbesondere der Verzicht auf Garantien, der Arbeitgeber haftet nur für die Abführung der Beiträge, wird von verschiedenen Stellen kritisiert. So kann bei diesem Modelle in der Auszahlungsphase der Betriebsrenten nicht ausgeschlossen werden, dass gekürzt werden muss, wenn der Kapitalmarkt sich nicht so wie erwartet entwickelt.

Über die Details und Entwicklungen halten wir Sie in den kommenden Wochen laufend!

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Gute Gründe für Ihren Besuch – „transport logistic Messe“ München

Die transport logistic ist die weltweite Leitmesse für Logistik, Mobilität, IT und Supply Chain Management. Auf der führenden Plattform trifft sich die globale Branche alle zwei Jahre in München.

  • 2.050 Aussteller aus 62 Ländern
  • 55.438 Besucher aus 124 Ländern
  • Mehr als 112.000 Quadratmeter Ausstellungsfläche in neun Hallen und angrenzendem Freigelände

Die Aktiv Gruppe ist wieder mit einem eigenen Stand vertreten. Sie finden uns in Halle A5, Stand 209.

Bild AA Messe 2017

Wir freuen uns Sie auf unserem Stand begrüßen zu dürfen!

Sollten Sie Eintrittskarten benötigen, bitte melden Sie sich unter herzog@aktiv-finance.de

Berufsunfähigkeitsversicherung – Einkommensschutz

Das ZDF hat im Dezember einen Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Eine fundierte Informationsbasis sowie die entsprechende professionelle Beratung sind unabdingbar. Es wurden hier als Qualitätsschmiede MORGEN & MORGEN in Szene gesetzt.

Als unabhängiger Versicherungsmakler haben wir uns entschieden mit diesem Analysehaus zusammenzuarbeiten. MORGEN & MORGEN belegt seit Jahren einen Spitzenplatz unter den Analysten. Bedeutende Makler- und Versicherungsunternehmen sowie die Wirtschaftspresse greifen bei Versicherungsvergleichen und Analysen, Ratings und Rankings regelmäßig auf Daten und Berechnungen von MORGEN & MORGEN zu.

Die Hauptaufgabe einer Analyse sind:

  • Klarheit und Übersicht im Datendschungel der unterschiedlichsten Tarife im Versicherungsmarkt
  • Höchste Präzision und ein Maximum der Übersicht
  • Absolut neutralen Analysen sowie stets aktuelle Daten

Schauen Sie mal in den Beitrag des ZDF: Unabhängige Beratung mit MORGEN & MORGEN – Volle Kanne im ZDF ***

***Quelle und Zitate von: MORGEN & MORGEN und ZDF

Durch unsere langjährige Erfahrung und einem Netzwerk von Spezialisten sind Sie bei uns in guten Händen!

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bAV: Bundeskabinett bringt grundlegende Reform der Betriebsrente auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 den Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit bringt die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf den Weg. Die Maßnahmen richten sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen.

Zitat und Link: Bundesfinanzministerium

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