bAV – Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Neue Chancen und Herausforderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 01.01.2018!

Mit Wirkung zum 01.01.2018 ist das neue Gesetz in Kraft getreten. Durch neue Fördermaßnahmen wird die betriebliche Altersvorsorge attraktiver, insbesondere für Mitarbeiter in kleinen Betrieben und im Mittelstand.

Ziel: Steigerung des Verbreitungsgrades durch Einführung eines Arbeitgeberzuschusses!

Wichtig zu wissen: Jeder Arbeitgeber muss sich zwingend mit der bAV neu beschäftigen. Bestehende Versorgungssysteme müssen geprüft und an die neuen Regeln angepasst werden. Arbeitgeber, die noch keine Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung haben, sollten sich spätestens jetzt fachkundig beraten lassen.

In einem persönlichen Gespräch oder einem Telefonat möchte ich Ihnen einen Überblick über die neuen Regeln verschaffen, welchen Handlungsbedarf Sie haben und wie das Gesetz als Instrument zur Mitarbeiterbindung- und Gewinnung von Ihnen genutzt werden kann.


Was sind die Kernpunkte des BRSG: 

  • Der zwingende Arbeitgeberzuschuss
  • Der betriebliche Riester – was macht ihn attraktiver als die „bAV“?
  • Förderbeitrag für Geringverdiener – neue Steueranreize für Arbeitgeber
  • Lang erwartet – neuer Freibetrag bei der Grundsicherung
  • Opting Out – Modelle
  • Verbesserungen bei der Beendigung von Dienstverhältnissen
  • Nachzahlungsmöglichkeit für Jahre ohne Entgeltbezug (Nachdotierung)
  • Sozialpartnermodell – wer es nutzen kann und was ein Garantieverbot bedeutet

Wir haben langjährige Erfahrung – nutzen Sie diesen Vorteil!

Sprechen Sie mit uns und wir zeigen Ihnen die richtige Lösung!

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bAV – Bundesrat verabschiedet „Betriebsrenten-Stärkungsgesetz“

Am 7.7.2017 hat der Bundesrat die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebs-Richtlinie und das Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (BRSG) unbeanstandet verabschiedet.

Das BRSG soll die betriebliche Altersvorsorge beleben und so neuen Schwung bringen.

Über die Details werden wir Sie in den kommenden Wochen informieren.

Wir haben langjährige Erfahrung – nutzen Sie diesen Vorteil!

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bAV – Bundestag beschließt Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG)

Am 01.06.2017 hat der Bundestag das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet.

Die noch fehlende Zustimmung des Bundesrates, der vor Beginn der Sommerpause am 7. Juli noch einmal tagt, dürfte reine Formsache sein.

  • Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) stärken und insbesondere Anreize für Geringverdiener schaffen (bis 2.200 Euro im Monat)

  • Zudem werden die Rahmenbedingungen bei Riester verbessert, indem der Grundfreibetrag auf 175€ von 154€ steigt

  • Ein zentrales Signal ist, dass sich private Altersvorsorge auf jeden Fall lohnen soll, deshalb werden bei der Grundsicherung Freibeträge bis zu 202 Euro eingeräumt

  • Interessant wird die Entwicklung der Tarifpartnermodelle sein und ob diese auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen geöffnet werden. Insbesondere der Verzicht auf Garantien, der Arbeitgeber haftet nur für die Abführung der Beiträge, wird von verschiedenen Stellen kritisiert. So kann bei diesem Modelle in der Auszahlungsphase der Betriebsrenten nicht ausgeschlossen werden, dass gekürzt werden muss, wenn der Kapitalmarkt sich nicht so wie erwartet entwickelt.

Über die Details und Entwicklungen halten wir Sie in den kommenden Wochen laufend!

Wir haben langjährige Erfahrung – nutzen Sie diesen Vorteil!

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