Unsere Empfehlung: Riester-Bescheinigung prüfen

In unserer Praxis stellen wir immer wieder fest, dass die eine oder andere Riester-Bescheinigung fehlerhaft ist.

Unsere Empfehlung:

  • Prüfen Sie die Riester-Bescheinigungen auf Richtigkeit, um zu vermeiden, dass Zulagen verloren gehen oder steuerliche Abzugsbeträge nicht im Nachhinein aberkannt werden.

Sollte sich herausstellen, dass z. B. bei der Riester-Bescheinigung eine Kinderzulage vergessen wurde, führt ein einfacher Einspruch nicht zum Ziel. Um die Zulage in der richtigen Höhe zu erhalten, muss man beim Vertragsanbieter formlos einen sogenannten „Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage“ stellen. Der Vertragsanbieter, z. B. der Versicherer, verfasst dann zu diesem Antrag eine Stellungnahme und leitet sowohl den Antrag als auch die Stellungnahme an das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt überprüft die Zulagenhöhe und erlässt einen neuen Bescheid.

Wichtig:

  • Einhaltung der Frist – nach Erhalt der Bescheinigung hat der Riester-Sparer ein Jahr Zeit, um den Antrag beim Vertragsanbieter zu stellen

Wird diese Frist verpasst, ist die Riester-Zulage endgültig verloren. Selbstverständlich unterstützen wir Sie als Versicherungsmakler und Ihr Interessenvertreter.

 

Durch unsere langjährige Erfahrung und einem Netzwerk von Spezialisten sind Sie bei uns in guten Händen!

 

Sprechen Sie mit uns und wir zeigen Ihnen die richtige Lösung.

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