bAV – Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Neue Chancen und Herausforderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 01.01.2018!

Mit Wirkung zum 01.01.2018 ist das neue Gesetz in Kraft getreten. Durch neue Fördermaßnahmen wird die betriebliche Altersvorsorge attraktiver, insbesondere für Mitarbeiter in kleinen Betrieben und im Mittelstand.

Ziel: Steigerung des Verbreitungsgrades durch Einführung eines Arbeitgeberzuschusses!

Wichtig zu wissen: Jeder Arbeitgeber muss sich zwingend mit der bAV neu beschäftigen. Bestehende Versorgungssysteme müssen geprüft und an die neuen Regeln angepasst werden. Arbeitgeber, die noch keine Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung haben, sollten sich spätestens jetzt fachkundig beraten lassen.

In einem persönlichen Gespräch oder einem Telefonat möchte ich Ihnen einen Überblick über die neuen Regeln verschaffen, welchen Handlungsbedarf Sie haben und wie das Gesetz als Instrument zur Mitarbeiterbindung- und Gewinnung von Ihnen genutzt werden kann.


Was sind die Kernpunkte des BRSG: 

  • Der zwingende Arbeitgeberzuschuss
  • Der betriebliche Riester – was macht ihn attraktiver als die „bAV“?
  • Förderbeitrag für Geringverdiener – neue Steueranreize für Arbeitgeber
  • Lang erwartet – neuer Freibetrag bei der Grundsicherung
  • Opting Out – Modelle
  • Verbesserungen bei der Beendigung von Dienstverhältnissen
  • Nachzahlungsmöglichkeit für Jahre ohne Entgeltbezug (Nachdotierung)
  • Sozialpartnermodell – wer es nutzen kann und was ein Garantieverbot bedeutet

Wir haben langjährige Erfahrung – nutzen Sie diesen Vorteil!

Sprechen Sie mit uns und wir zeigen Ihnen die richtige Lösung!

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Unsere Empfehlung: Riester-Bescheinigung prüfen

In unserer Praxis stellen wir immer wieder fest, dass die eine oder andere Riester-Bescheinigung fehlerhaft ist.

Unsere Empfehlung:

  • Prüfen Sie die Riester-Bescheinigungen auf Richtigkeit, um zu vermeiden, dass Zulagen verloren gehen oder steuerliche Abzugsbeträge nicht im Nachhinein aberkannt werden.

Sollte sich herausstellen, dass z. B. bei der Riester-Bescheinigung eine Kinderzulage vergessen wurde, führt ein einfacher Einspruch nicht zum Ziel. Um die Zulage in der richtigen Höhe zu erhalten, muss man beim Vertragsanbieter formlos einen sogenannten „Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage“ stellen. Der Vertragsanbieter, z. B. der Versicherer, verfasst dann zu diesem Antrag eine Stellungnahme und leitet sowohl den Antrag als auch die Stellungnahme an das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt überprüft die Zulagenhöhe und erlässt einen neuen Bescheid.

Wichtig:

  • Einhaltung der Frist – nach Erhalt der Bescheinigung hat der Riester-Sparer ein Jahr Zeit, um den Antrag beim Vertragsanbieter zu stellen

Wird diese Frist verpasst, ist die Riester-Zulage endgültig verloren. Selbstverständlich unterstützen wir Sie als Versicherungsmakler und Ihr Interessenvertreter.

 

Durch unsere langjährige Erfahrung und einem Netzwerk von Spezialisten sind Sie bei uns in guten Händen!

 

Sprechen Sie mit uns und wir zeigen Ihnen die richtige Lösung.