Mit der Einführung des „Pflege-Bahr“ durch staatliche Förderung, möchte der Gesetzgeber die nächste Generation motivieren sich mit der Pflegeversicherung auseinanderzusetzen. Den Fehlern aus der Vergangenheit – mangelnde Vorsorge – soll entgegengewirkt werden. Durch die demographische Entwicklung, die Lebenserwartung steigt jährlich, verschärft sich die Situation.
Leider erleben die Betroffenen und deren Kinder oft ein böses Erwachen, wenn der Pflegebedürftige an seine finanziellen Grenzen stößt.
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Einkommen und Vermögen muss als erstes eingesetzt werden
Ein Pflegeheimlatz kostet meist 3.000 EUR oder mehr, je nach Region. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt einen Teil ab, das sind derzeit 235€ bis 1.550€. Ist dem Pflegebedürftigen nicht möglich die restlichen Kosten selbst aus seiner Rente, Kapitalerträge oder Vermögen zu erbringen prüft das Sozialamt, ob der Betroffene in den vergangenen zehn Jahren größere Vermögenswerte verschenkt hat. Diese Vermögenswerte kann das Sozialamt zurückfordern, da Sozialhilfe nur nachrangig gewährt wird.
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Kinder müssen dann zahlen
Wurden alle Vermögenswerte aufgezehrt, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen Verwandte in gerader Linie zu Unterhalt für den Pflegebedürftigen verpflichten. Das betrifft Ehepartner, Kinder, Enkel und Großeltern. Nicht verpflichtet sind die Geschwister, Stiefkinder, Onkel und Tanten. Diese Konsequenzen werden vielen erst zu spät bewusst wird.
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