Pflegeversicherung – Müssen Kinder für Ihre Eltern zahlen?

Pflege kostet viel Geld!

Mit der Einführung des „Pflege-Bahr“ durch staatliche Förderung, möchte der Gesetzgeber die nächste Generation motivieren sich mit der Pflegeversicherung auseinanderzusetzen. Den Fehlern aus der Vergangenheit – mangelnde Vorsorge – soll entgegengewirkt werden. Durch die demographische Entwicklung, die Lebenserwartung steigt jährlich, verschärft sich die Situation.

Leider erleben die Betroffenen und deren Kinder oft ein böses Erwachen, wenn der Pflegebedürftige an seine finanziellen Grenzen stößt.

  • Einkommen und Vermögen muss als erstes eingesetzt werden

Ein Pflegeheimlatz kostet meist 3.000 EUR oder mehr, je nach Region. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt einen Teil ab, das sind derzeit 235€ bis 1.550€. Ist dem Pflegebedürftigen nicht möglich die restlichen Kosten selbst aus seiner Rente, Kapitalerträge oder Vermögen zu erbringen prüft das Sozialamt, ob der Betroffene in den vergangenen zehn Jahren größere Vermögenswerte verschenkt hat. Diese Vermögenswerte kann das Sozialamt zurückfordern, da Sozialhilfe nur nachrangig gewährt wird.

  • Kinder müssen dann zahlen

Wurden alle Vermögenswerte aufgezehrt, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen Verwandte in gerader Linie zu Unterhalt für den Pflegebedürftigen verpflichten. Das betrifft Ehepartner, Kinder, Enkel und Großeltern. Nicht verpflichtet sind die Geschwister, Stiefkinder, Onkel und Tanten. Diese Konsequenzen werden vielen erst zu spät bewusst wird.

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Pflegeversicherung – staatlich geförderte „Pflege-Bahr“

Ab dem 01. Januar 2013 wird erstmalig die private Pflegevorsorge vom Staat gefördert. Wie die staatliche Förderung funktioniert und was dahinter steckt finden Sie im folgenden Überblick.

Staatliche Förderung:

  • 60 Euro pro Jahr (unabhängig vom Einkommen) für jeden Bürger
  • ab dem 18. Lebensjahr
  • muss in der sozialen oder in der privaten Pflege(pflicht)versicherung versichert sein und noch keine Leistungen beziehen oder bezogen haben
  • die Zulage wird automatisch gezahlt, Beantragung erfolgt durch den Versicherer

Eigenbeteiligung des Kunden:

  • Einzahlung mindestens 10 Euro monatlich aus eigenen Mitteln
  • Eigenbetrag + staatlichen Förderung in Höhe von 5€ = 15€ monatlicher Mindestbeitrag

Annahmerichtlinien:

  • Für die Versicherer/Anbieter besteht Kontrahierungszwang, d.h. die Anbieter dürfen keine Kunden aufgrund von Alter oder Krankheit ablehnen
  • Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig

Wartezeiten:

  • das Gesetz sieht eine fünfjährige Wartezeit vor, eine längere Wartezeit als fünf Jahre ist durch das Gesetz ausgeschlossen
  • der Versicherer/Anbieter kann zum Kundenvorteil eine kürzere Wartezeit vereinbaren
  • tritt während der vereinbarten Wartezeit Pflegebedürftigkeit ein, bekommt der Kunde nach Ablauf der vertraglich festgelegten Wartezeit Leistungen

Mindestversicherungssummen:

  • Pflegestufe III: Mindestleistung von 600 Euro
  • Pflegestufe II: Mindestens 30% der in Stufe III versicherten Summe
  • Pflegestufe I: Mindestens 20% der in Stufe III versicherten Summe
  • Pflegestufe 0: Mindestens 10% der in Stufe III versicherten Summe
  • höhere Summen können vereinbart werden

Geltungsbereich:

  • eine Zahlung im Ausland wird nur dann gezahlt, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung dort ebenfalls Leistungen erbringt, was in der EU und in Ländern des EWR die Regel ist

Förderung bereits bestehender Versicherungsverträge

  • scheidet in der Regel aus, da die Verträge die obengenannten gesetzlichen Voraussetzungen (Verbot von Gesundheitsprüfungen, Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen) nicht erfüllen

Tarifangebot:

  • noch nicht alle Versicherer bieten aktuell die staatlich geförderte Pflegeversicherung an
  • zu den Anbietern zählen derzeit Allianz, Barmenia, Deutscher Ring, Signal Iduna, DKV
  • wir gehen davon aus, dass weitere Anbieter in Kürze folgen

Aus meiner Sicht empfiehlt es sich weitere Leistungen in einem nicht förderfähigen Tarif abzudecken. Durch die Kalkulation mit Gesundheitsfragen sind die Angebote in der Regel etwas günstiger.

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