Die Bundesregierung stärkt die betriebliche Altersvorsorge!
Ab 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Zu zahlen sind der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag.
„Rund vier Millionen Betriebsrentner werden von der Entlastung profitieren. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation“, lässt sich Spahn auf der Webseite seines Ministeriums zitieren.
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