Tschüss Soli – Altersvorsorge zum Nulltarif!

Ab 2021 fällt der Solidaritätszuschlag weg, so wie es die Politik versprochen hat. Die meisten Steuerzahler bekommen dann mehr Geld.

Es ist höchst ungewöhnlich, dass der deutsche Staat eine Steuer oder Abgabe wieder abschafft, deshalb nutzen Sie das Mehr an Geld sinnvoll.

  • Gehören Sie zu den Personen, die vom Soli-Wegfall profitieren?
  • Was können Sie tun?

Gerne beraten wir Sie individuell. Erste Informationen finden Sie auf dem folgenden Rechner – einfach hier klicken!

Werbung

Altersvorsorge – Niedrigzins erfordert deutlich höhere Rücklagen

Aktuelle Untersuchungen des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) haben ergeben:

  • Die Menschen müssten viel mehr für ihre Altersversorgung zurücklegen
  • Durch die Niedrigzinsphase werden eine längere Ansparzeit oder höhere Rücklagen erforderlich
  • Das Fehlen von sicheren Finanzanlagen hat zu einer großen Nachfrage nach Aktien und Immobilien geführt
  • Die ausgedehnte Niedrigzinsphase erschwere erheblich die Altersvorsorge über risikoarme Anlageprodukte

Für die meisten Sparer bedeutet das bei der aktuellen Zinsphase – die jährliche Sparleistung muss erhöht werden, um die gleiche Ersparnis zu erzielen.

 

Nutzen Sie schon alle staatlichen oder betrieblichen Förderungen? Als besonderes Angebot bieten wir unseren Mandanten eine umfassende und kompetente Vermögens- und Altersvorsorgeplanung, unter Berücksichtigung von Steuern, Sozialabgaben und Zulagen.

 

Vielleicht gibt Ihnen der Film – „Der Vorsorgemuffel einen Anstoß Ihre aktuelle Versorgung zu prüfen.

 

Durch unsere langjährige Erfahrung und einem Netzwerk von Spezialisten sind Sie bei uns in guten Händen!

 

Sprechen Sie mit uns und wir zeigen Ihnen die richtige Lösung.

Was bedeutet das Unisex-Urteil für unsere Versicherungsnehmer ab 21.12.2012?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.03.2011:

 Die Risikodifferenzierung zwischen Frauen und Männern ist grundsätzlich zulässig, wenn diese objektiv belegbar ist.

 Aber: Ausnahme (Artikel 5, Absatz 2) ist formell zum 21.12.2012 ungültig, da diese ohne zeitliche Befristung im Widerspruch zur grundsätzlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann steht

 Die EU-Kommission war aus übergeordneten politischen Gründen nicht zur Neufassung und Korrektur dieses formalen Fehlers bereit.

Das Ergebnis: Unisex-Tarife für das Neugeschäft ab 21.12.2012. Ab dem 21.12.2012 dürfen Versicherer nur noch geschlechtsunabhängige Beiträge verlangen


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Handlungsempfehlungen für 2012

Frauen

Trotz der aktuell diskutierten Gesetzesänderungen hat ein heutiger Abschluss bei konkretem Bedarf folgende Vorteile:

 Sicherung des Eintrittsalters und damit eines günstigeren Beitrags

 Sicherung des Gesundheitszustands, eine spätere Risikoprüfung kann bei Verschlechterung des Gesundheitszustands zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder schlimmstenfalls zur Ablehnung führen

Männer

Für die gesamten Altersvorsorge–, Kranken– und Pflegeversicherungstarife gilt i.d.R.:

 Die Unisex-Beiträge werden für Männer steigen

 Männer können sich also bei Abschluss in 2012 teilweise deutliche Beitragsvorteile dauerhaft sichern

 Das gilt auch für männliche Kinder und Jugendliche

Ausnahme: Risikolebensversicherung, siehe Argumente Frauen!

Einige Versicherer bieten bereits jetzt Übergangstarife an, die die günstigere Tarifkalkulation berücksichtigen. Im Bereich der Kranken– und Pflegeversicherung gibt es

für Männer


 

und für Frauen.


 

Wir haben langjährige Erfahrung – nutzen Sie diesen Vorteil!

Sprechen Sie mit uns und wir zeigen Ihnen die richtige Lösung!