Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.03.2011:
Die Risikodifferenzierung zwischen Frauen und Männern ist grundsätzlich zulässig, wenn diese objektiv belegbar ist.
Aber: Ausnahme (Artikel 5, Absatz 2) ist formell zum 21.12.2012 ungültig, da diese ohne zeitliche Befristung im Widerspruch zur grundsätzlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann steht
Die EU-Kommission war aus übergeordneten politischen Gründen nicht zur Neufassung und Korrektur dieses formalen Fehlers bereit.
Das Ergebnis: Unisex-Tarife für das Neugeschäft ab 21.12.2012. Ab dem 21.12.2012 dürfen Versicherer nur noch geschlechtsunabhängige Beiträge verlangen

Handlungsempfehlungen für 2012
Frauen
Trotz der aktuell diskutierten Gesetzesänderungen hat ein heutiger Abschluss bei konkretem Bedarf folgende Vorteile:
Sicherung des Eintrittsalters und damit eines günstigeren Beitrags
Sicherung des Gesundheitszustands, eine spätere Risikoprüfung kann bei Verschlechterung des Gesundheitszustands zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder schlimmstenfalls zur Ablehnung führen
Männer
Für die gesamten Altersvorsorge–, Kranken– und Pflegeversicherungstarife gilt i.d.R.:
Die Unisex-Beiträge werden für Männer steigen
Männer können sich also bei Abschluss in 2012 teilweise deutliche Beitragsvorteile dauerhaft sichern
Das gilt auch für männliche Kinder und Jugendliche
Ausnahme: Risikolebensversicherung, siehe Argumente Frauen!
Einige Versicherer bieten bereits jetzt Übergangstarife an, die die günstigere Tarifkalkulation berücksichtigen. Im Bereich der Kranken– und Pflegeversicherung gibt es
für Männer

und für Frauen.

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